Kostenübernahme
Heilpädagogische Therapien sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Die Behandlung ist für Eltern kostenfrei, die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung von den Sozialhilfeträgern übernommen.
Die Kosten für Kinder im Vorschulalter übernimmt der Bezirk Oberbayern auf Emfehlung des Kinderarztes.
Für Kinder im Grundschulater übernimmt die Kosten das Jugendamt, wobei ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich ist.

Antrag auf Kostenübernahme
Die Kosten können bei den zuständigen Ämtern beantragt werden.
Adressen, Informationen und Hilfe bei den Antragsstellung erhalten Sie in meiner Praxis.
Nach Antragstellung über die Praxis fallen für Sie keine zusätzliche Kosten an.
