Heilpädagogische Praxis 
Kinderatelier

München Trudering

Kostenübernahme

Heilpädagogische Therapien sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). 

Die Behandlung ist für Eltern kostenfrei, die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung von den Sozialhilfeträgern übernommen.

Die Kosten für Kinder im Vorschulalter übernimmt der Bezirk Oberbayern auf Emfehlung des Kinderarztes.

Für Kinder im Grundschulater übernimmt die Kosten das Jugendamt, wobei ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich ist.

Antrag auf Kostenübernahme 

Die Kosten können bei den zuständigen Ämtern beantragt werden. 

Adressen, Informationen und Hilfe bei den Antragsstellung erhalten Sie in meiner Praxis. Nach Antragstellung über die Praxis fallen für Sie keine zusätzliche Kosten an.

Selbstzahler*innen

Für Selbstzahler*innen biete ich flexible Zahlungsoptionen. Bei Fragen zur Zahlungsmodalitäten rufen Sie mich einfach an. Wir werden die beste Lösung für Sie und für Ihr Kind finden!

Haben Sie noch Fragen?

Telefonisch erreichen Sie mich Mo. - Fr. von 8:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
0152 327547 61

Am besten schreiben Sie mir bitte eine Mail:
hp.praxis.kinderatelier@gmx.net  

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